FDP-Stadtratsfraktion 2024

Wichtige Punkte für die zukünftige Entwicklung der Stadt Mayen standen zur Entscheidung zur Stadtratssitzung an.

So insbesondere die Vorstellung des Projektes Hochgarage als zentraler Punkt des Förderprogramms „Lebendige Zentren“. Extrem wichtig für unsere Innenstadtentwicklung, da die Umsetzung des Konzeptes und Programmes die Errichtung einer Hochgarage es erfordert, wegfallende Parkplätze in den Bereichen Wasserpförtchen, Hombrich, Neustraße, Bäckerstraße zu kompensieren und auszugleichen.

Nach jahrelanger Hängepartie hat sich nunmehr mit der VR-Bank RheinAhrEifel ein kompetenter und zuverlässiger Projektentwickler und Investor gefunden.

Die vorgestellte Konzeption hat den Stadtrat fast einstimmig überzeugt und diese wurde mit großer Mehrheit verabschiedet. Dass neben der Hochgarage selbst ca. 45 Wohneinheiten mit gebaut werden sollen , ökonomische und ökologische Aspekte mit einbezogen worden sind, haben die FDP-Stadtratsfraktion, die stets Befürworter des Projektes war, absolut überzeugt. Für die Stadt ein Glücksfall, da insoweit die gesamten Kosten der Realisierung des Projektes, einschl. des Betreibens der notwendigen Parkgarage einschl. Wohnraumschaffung „alternativlos“ ist., so Fraktionsvorsitzender Raab.

Desto unverständlicher die uneinsichtige Verweigerungshaltung der FWM, die in der Aussage des Fraktionsvorsitzenden Schönberg darin gipfelten die Ablehnung auch damit zu begründen, dass „die Innenstadt ohnehin nicht mehr zu retten sei“. Ein Schlag ins Gesicht all derer, die sich intensiv um die sicher schwierige Innenstadtentwicklung kümmern und bemühen, letztendlich eine Bankrotterklärung der FWM, so Fraktionsvorsitzender Raab.

Neuerlich wurde über den Haushalt in der dritten Runde beraten und entschieden, da neuerlich die ADD den am 01.02.2024 verabschiedeten Haushaltsentwurf neuerlich als nichtgenehmigungsfähig deklariert hat, insbesondere auch ihr Unverständnis erklärt hat, dass das Haushaltskonsolidierungskonzept auch zu unserem Unverständnis nicht beschlossen wurde. Durch weitere Verbesserungen bei den Einkünften der Gewerbesteuer in der Prognose für das Jahr 2024 hoffen wir nun endgültig einen genehmigungsfähigen Haushalt vorgelegt zu haben, um endgültig auch mit notwendig geplanten Investitionen, auch Zuschüssen an die Vereine, etc. handlungsfähig zu werden. Gleichwohl wird es unbedingt notwendig sein ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen, da absehbar ist, dass die Haushaltssituation für das Jahr 2025 mit erheblichen Mindereinnahmen verbunden sein wird. Ein Ausgleich des Haushalts, wie gesetzlich vorgeschrieben und von der ADD verlangt, wird insoweit zwingend notwendig, auch unliebsame Schritte und Maßnahmen erzwingen.

Mayen, den 22.03.2024

D6/D136526