FDP-Stadtratsfraktion zur Stadtratssitzung vom 25.06.2025
Die ursprünglich am 04.12.2024 verabschiedete Haushaltssatzung des Stadtrates wurde von der ADD am 31.03.2025 global beanstandet und zur Beratung zurückverwiesen. Einer der maßgeblichen Kritikpunkte war, dass die Stadt der Forderung auf Einkommensneutralität bei der Neufestsetzung der Grundsteuer nicht nachgekommen sei. Die FDP-Fraktion hatte erwartet und erhofft und es als selbstverständlich angesehen, dass nunmehr sodann kurzfristig in den Gremien (Haushaltssicherungskommission, Haupt- und Finanzausschuss, Ältestenrat etc.) über Abänderungsmöglichkeiten, Abhilfemöglichkeiten, die Umsetzung des Maßnahme Plans zur zukünftigen Sanierung des Haushalts gesprochen und verhandelt wird. Unverständlicherweise wurde die Haushaltssicherungskommission erst acht Wochen später, am 20.05.2025, einberufen, wertvolle Zeit zur zeitnahen Neubeschlussfassung des Stadtrats ist ergebnislos verstrichen. Erst insgesamt 14 Wochen später hat dann der Stadtrat getagt, für uns alles viel zu langsam, um dem Anspruch auf einen genehmigten Haushalt zu erhalten, um handlungsfähig zu werden, Zuschüsse an Vereine zuzahlen und vieles mehr, so Fraktionsvorsitzender Ekkehard Raab. Hier war und ist unser Oberbürgermeister und hat voran zu gehen.
Dem Vorschlag der Verwaltung die Einkommensneutralität der Einnahmen der Grundsteuer B als Forderung der Aufsichtsbehörde haben/mussten wir zustimmen, letztendlich auch mangels fehlender akzeptabler vertretbarer Alternativen.
Die FDP-Fraktion hat nochmals sehr deutlich und klar gemacht, dass sie mit der gesamten Vorgehensweise und Umsetzung der Grundsteuerreform in Rheinland-Pfalz mehr als unzufrieden ist, die erzwungene Umsetzung der Grundsteuer B hier zu erhebliche Mehrbelastungen der Privateigentümer und der Mieter führt, bei gleichzeitiger Entlastung von Gewerbeimmobilien, für uns nicht vermittelbar. Die konkrete Mehrbelastung steht aktuell noch nicht fest, weshalb wir gebeten haben diese sobald belastbare Zahlen vorliegen, mitzuteilen.
Zum Haushaltsplan haben wir uns mehrheitlich, zusammen innerhalb der Koalition einheitlich enthalten, um damit auch der Unzufriedenheit über die Abläufe in der Beratungsfolge, in den Bemühungen, weitere Einsparmöglichkeiten zu finden und umzusetzen, Ausdruck zu verleihen. Die Stadt Mayen, wie auch andere Städte und Kommunen, stehen mit ihrem Haushalt mit dem Rücken an der Wand. Die Übertragung immer wieder weiterer neuen Aufgaben von Bund und Land, sinkende Einnahmen bei Gewerbesteuer, erhöhte Kosten, insbesondere im Personalkostenbereich (rd. drei Millionen), notwendige Investitionen im KiTa-Bau, Sanierung Burg und etlichem und vielem mehr, machen die Vorlage und Verabschiedung von ausgeglichenen Haushalten schlicht und ergreifend unmöglich. Dem Bürger, insbesondere Hauseigentümer, Mieter, hier immer mehr und weiter zur Kasse zu bitten, sei es über die Grundsteuer oder dem wiederkehrenden Beitrag für den Straßenbau oder im Rahmen der Verabschiedung der Gestaltungssatzung für die Innenstadt werden wir nicht mitmachen. Wir werden unsere seit langer Zeit bereits erhobenen Forderungen zu unpopulären Maßnahmen erneuern und weiterverfolgen, sei es die Schließung der Erlebniswelten, evtl der Bücherei und vielem mehr. Auch die Standards sind zu hinterfragen, Bürokratie selbstverständlich abzubauen und nicht nur darüber zu reden. Die Personalkosten erdrücken uns (plus 3Millionen 2025 auf 28 Millionen!), auch hier muss auf die Bremse bei der Anzahl der Beschäftigten getreten werden, der Stellenplan zu durchforsten.
Der Einrichtung von Regio-Hubs und Maker-Space in Mayen im Rahmen des Förderprogrammes Smart-Region des Kreises haben wir gerne unsere Zustimmung erteilt, führt dies zu einer Aufwertung der Innenstadt, wenngleich zeitlich befristet. Die Maßnahmen innerhalb des Förderprogrammes Innenstadt-Impulse 2025 in einem angedachten Volumen von € 550.000,00 gilt vergleichbares, wobei der Wunsch und Forderung auf Umsetzung einer Gestaltungssatzung einer sehr ernsthaften inhaltlichen Überprüfung bedarf, soweit dies neuerlich mit finanziellen Belastungen der Grundstückseigentümer, insbesondere im Innenstadtbereich, verbunden ist.
Mayen, den 26.06.2025